{"id":1505,"date":"2019-09-18T18:23:21","date_gmt":"2019-09-18T16:23:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/?post_type=rechtsbegriff&#038;p=1505"},"modified":"2019-09-18T18:23:21","modified_gmt":"2019-09-18T16:23:21","slug":"ueberschuldete-erbschaft","status":"publish","type":"rechtsbegriff","link":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/rechtsbegriff\/ueberschuldete-erbschaft\/","title":{"rendered":"\u00dcberschuldete Erbschaft"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\">Der Erbe setzt in rechtlicher Hinsicht die Person des Erblassers fort, das hei\u00dft, er tritt in dessen vererbbare Rechte und Pflichten ein. Man wird aber nicht \u201eautomatisch\u201c Erbe. Das Gesetz verlangt eine f\u00f6rmliche Entscheidung des Erben im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens, ob er die Erbschaft u\u0308berhaupt annehmen will oder nicht.<\/p>\n<p class=\"p1\">Die Aufkl\u00e4rung u\u0308ber die Rechtsfolgen dieser Erkl\u00e4rung ist besonders wichtig. Der Notar informiert den Erben, dass eine unbedingte Erbantrittserkl\u00e4rung nur dann in Frage kommt, wenn kein Zweifel daru\u0308ber besteht, dass durch das vorhandene Verlassenschaftsverm\u00f6gen auch alle Schulden und etwaige Verm\u00e4chtnisanordnungen des Erblassers gedeckt sind. Wenn der Erbe nun diese unbedingte Erbantrittserkl\u00e4rung abgibt, haftet er fu\u0308r alle Verbindlichkeiten des Erblassers pers\u00f6nlich, also auch mit seinem gesamten eigenen Verm\u00f6gen in unbeschr\u00e4nkter H\u00f6he. Gibt der Erbe allerdings eine bedingte Erbantrittserkl\u00e4rung ab, so haftet er nur fu\u0308r Schulden in H\u00f6he der u\u0308bernommenen Aktiva. In diesem Fall wird die Verlassenschaft inventarisiert und gesch\u00e4tzt. Alle Gl\u00e4ubiger werden aufgefordert, ihre Anspru\u0308che binnen einer Frist geltend zu machen.<\/p>\n<p class=\"p1\">Wird keine Erbantrittserkl\u00e4rung abgegeben und reicht die Verlassenschaft nicht fu\u0308r alle Gl\u00e4ubiger aus, wird die Verlassenschaft nach insolvenzrechtlichen Grunds\u00e4tzen verteilt und werden die Gl\u00e4ubiger quotenm\u00e4\u00dfig befriedigt.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff\/1505"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/rechtsbegriff"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1505"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}