{"id":1499,"date":"2019-09-18T18:12:37","date_gmt":"2019-09-18T16:12:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/?post_type=rechtsbegriff&#038;p=1499"},"modified":"2019-09-18T18:12:37","modified_gmt":"2019-09-18T16:12:37","slug":"legat-vermaechtnis","status":"publish","type":"rechtsbegriff","link":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/rechtsbegriff\/legat-vermaechtnis\/","title":{"rendered":"Legat (Verm\u00e4chtnis)"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\">Unter Verm\u00e4chtnis (fru\u0308her Legat) versteht man die Verfu\u0308gung von Todes wegen u\u0308ber eine Sache oder ein Recht \u2013 also nicht u\u0308ber das ganze oder eine Quote des zu vererbenden Verm\u00f6gens. Der Gegenstand kann alles sein, von pers\u00f6nlichen Andenken u\u0308ber Mobiliar, Sparbu\u0308cher, Wertpapiere und Fahrzeuge bis hin zu Immobilien. Das \u00f6sterreichische Erbrecht geht jedoch von der letztwilligen Einsetzung einer oder mehrerer Personen (Erben) aus, die in die Gesamtverm\u00f6gensposition des Verstorbenen nachru\u0308cken; ansonsten tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese Erben mu\u0308ssen dann allf\u00e4llige verfu\u0308gte Verm\u00e4chtnisse erfu\u0308llen. Die blo\u00dfe Verfu\u0308gung von Verm\u00e4chtnissen ohne Erbeinsetzung \u2013 wie es in privaten Testamenten oft vorkommt \u2013 schafft eher Unklarheiten, die zum Streit zwischen Erben und Begu\u0308nstigten fu\u0308hren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"p1\">Ob Verm\u00e4chtnisse sofort nach dem Tod f\u00e4llig werden, oder erst ein Jahr danach, ist im Gesetz genau geregelt. So ist bestimmt, dass Verm\u00e4chtnisse im Zweifel sogleich mit dem Tod des Verm\u00e4chtnisgebers zu erfu\u0308llen sind. Geldverm\u00e4chtnisse und Verm\u00e4chtnisse von Sachen, die sich nicht in der Verlassenschaft befinden, k\u00f6nnen erst nach Ablauf eines Jahres nach dem Tod des Verm\u00e4chtnisgebers geltend gemacht werden. Sollten diese bereits fru\u0308her ausbezahlt werden, mu\u0308sste dies in der letztwilligen Verfu\u0308gung festgesetzt sein.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","acf":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff\/1499"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/rechtsbegriff"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1499"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}