{"id":1495,"date":"2019-09-18T18:05:49","date_gmt":"2019-09-18T16:05:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/?post_type=rechtsbegriff&#038;p=1495"},"modified":"2019-09-18T18:05:49","modified_gmt":"2019-09-18T16:05:49","slug":"erbantrittserklaerung","status":"publish","type":"rechtsbegriff","link":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/rechtsbegriff\/erbantrittserklaerung\/","title":{"rendered":"Erbantrittserkl\u00e4rung"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\">Die Erbantrittserkl\u00e4rung ist die f\u00f6rmliche Erkl\u00e4rung im Verlassenschaftsverfahren, das Erbe anzunehmen. Bei dieser Erkl\u00e4rung ist auch anzugeben, worauf sich der Erbantritt stu\u0308tzt.<\/p>\n<p class=\"p1\"><strong>Dabei gibt es drei M\u00f6glichkeiten:<br \/>\n<\/strong>Erbe kann man sein aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, aufgrund einer letztwilligen Anordnung oder aufgrund eines Erbvertrages. Als Erbe, der die Erbantrittserkl\u00e4rung abgeben will, hat man die Auswahl zwischen zwei verschiedenen Arten der Erbantrittserkl\u00e4rung: zwischen unbedingter und bedingter Erbantrittserkl\u00e4rung. Bei der unbedingten Erbantrittserkl\u00e4rung u\u0308bernimmt der Erbe den gesamten Nachlass mit allen Verm\u00f6genswerten, aber auch mit allen Schulden in unbeschr\u00e4nkter H\u00f6he. Die bedingte Erbantrittserkl\u00e4rung hat den Vorteil, dass der Erbe ebenfalls das gesamte Nachlassverm\u00f6gen erh\u00e4lt, er jedoch fu\u0308r die Schulden nur insofern eine Haftung u\u0308bernimmt, als die H\u00f6he des Nachlasses dafu\u0308r ausreicht. Dies ist fu\u0308r den Erben die weniger riskante L\u00f6sung, ist aber unter Umst\u00e4nden mit h\u00f6heren Kosten und auch l\u00e4ngerer Dauer verbunden.<\/p>\n<p><strong>Achtung!<br \/>\n<\/strong>Die Abgabe der unbedingten Erbantrittserkl\u00e4rung ist wegen der drohenden Schuldenhaftung riskant. Sie ist nur zu empfehlen, wenn man die Lebensgewohnheiten und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Verstorbenen genau kannte und sicher sein kann, dass sp\u00e4ter keine versteckten Schulden auftauchen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","acf":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff\/1495"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/rechtsbegriff"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1495"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}