{"id":1483,"date":"2019-09-18T17:21:24","date_gmt":"2019-09-18T15:21:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/?post_type=rechtsbegriff&#038;p=1483"},"modified":"2019-09-18T17:21:24","modified_gmt":"2019-09-18T15:21:24","slug":"lebensgemeinschaft","status":"publish","type":"rechtsbegriff","link":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/rechtsbegriff\/lebensgemeinschaft\/","title":{"rendered":"Lebensgemeinschaft"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\"><strong>Nach zwanzig Jahren Lebensgemeinschaft stirbt der Mann. Das Eingehen einer Ehe war dem Lebensgef\u00e4hrten genauso fremd wie der Gedanke an ein Testament. Im Verlassenschaftsverfahren erf\u00e4hrt die Lebensgef\u00e4hrtin, dass nunmehr die Geschwister des Mannes die Erben sind und sie leer ausgeht. Wie h\u00e4tte dies vermieden werden k\u00f6nnen?<\/strong><\/p>\n<p class=\"p1\">Der Begriff \u201eLebensgemeinschaft\u201c hat sich eingebu\u0308rgert, ist jedoch bis auf wenige Ausnahmen gesetzlich nicht geregelt. Insbesondere gibt es keine gesetzliche Definition, wann eine Lebensgemeinschaft vorliegt. Immer wieder gibt es Ans\u00e4tze, dass die Lebensgemeinschaft rechtliche Wirkungen ausl\u00f6st, so z. B. im Mietrechtsgesetz oder im Sozialversicherungsrecht. Im Erbrecht ist der Lebensgef\u00e4hrte seit 01.01.2017 zwar existent, jedoch sind seine Rechte beschr\u00e4nkt. Der Lebensgef\u00e4hrte hat unter bestimmten Voraussetzungen zwar ein au\u00dferordentliches Erbrecht, dieses geht jedoch den gesetzlichen Erben (Nachkommen, Verwandte) im Rang nach. Will man seinem Lebensgef\u00e4hrten von Todes wegen etwas hinterlassen, ist ein Testament unbedingt notwendig. Immerhin kann der Lebensgef\u00e4hrte nunmehr die zum gemeinsamen Haushalt geh\u00f6renden Sachen und die Wohnung des Verstorbenen fu\u0308r ein Jahr nach dessen Tod weiterbenu\u0308tzen.<\/p>\n<p class=\"p1\">Bei einem gemeinsamen Haushalt k\u00f6nnen besondere Probleme entstehen. Es kommt auch vor, dass eine Immobilie nur von einem Lebensgef\u00e4hrten erworben wird, aber Zahlungen zwischen beiden Lebensgef\u00e4hrten flie\u00dfen. Hiefu\u0308r sollte unbedingt geregelt werden, ob diese Zahlungen ru\u0308ckzuerstatten sind, wenn die Lebensgemeinschaft beendet wird.<\/p>\n<p><strong>Achtung!<br \/>\n<\/strong>Seit 1. 1. 2017 besteht zwar ein au\u00dferordentliches Erbrecht des Lebensgef\u00e4hrten, dessen Umfang jedoch beschr\u00e4nkt ist. Ihr Notar ber\u00e4t Sie gerne.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","acf":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff\/1483"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/rechtsbegriff"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1483"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}