{"id":1482,"date":"2019-09-18T17:18:45","date_gmt":"2019-09-18T15:18:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/?post_type=rechtsbegriff&#038;p=1482"},"modified":"2019-09-18T17:18:45","modified_gmt":"2019-09-18T15:18:45","slug":"erwachsenenvertretung","status":"publish","type":"rechtsbegriff","link":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/rechtsbegriff\/erwachsenenvertretung\/","title":{"rendered":"Erwachsenenvertretung"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\"><strong>Aufgrund einer Gehirnblutung ist bei einem 40-j\u00e4hrigen Mann eine geistige Behinderung eingetreten. Er ist nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Wer u\u0308bernimmt nun die Angelegenheiten des Mannes?<\/strong><\/p>\n<p class=\"p1\">Wenn ein vollj\u00e4hriger Mensch nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen, gibt es seit dem 01.07.2018 vier m\u00f6gliche Arten der Vertretung, die den Betroffenen durch unterschiedlich ausgepr\u00e4gte Befugnisse mehr Selbstbestimmung erm\u00f6glichen:<\/p>\n<ul>\n<li class=\"p1\">Vorsorgevollmacht (Siehe Punkt \u201eVorsorgevollmacht\u201c)<\/li>\n<li class=\"p1\">gew\u00e4hlte Erwachsenenvertretung<\/li>\n<li class=\"p1\">gesetzliche Erwachsenenvertretung<\/li>\n<li class=\"p1\">gerichtliche Erwachsenenvertretung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Hat eine Person keinen Vertreter und kann keine Vorsorgevollmacht mehr errichten, besteht durch die neu eingefu\u0308hrte gew\u00e4hlte Erwachsenenvertretung die M\u00f6glichkeit, einen Erwachsenenvertreter zu bestimmen, soweit die betroffene Person die Tragweite einer Bevollm\u00e4chtigung zumindest in Grundzu\u0308gen verstehen und sich entsprechend verhalten kann.<\/p>\n<p class=\"p1\">Die gesetzliche Erwachsenenvertretung verschafft den Angeh\u00f6rigen fu\u0308r den Fall, dass weder eine Vorsorgevollmacht noch eine gew\u00e4hlte Erwachsenenvertretung vorliegt, die Berechtigung, die betroffene Person zu vertreten. Sie entsteht jedoch erst, wenn sie im \u00d6sterreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen ist. Sie muss sp\u00e4testens alle 3 Jahre erneuert werden.<\/p>\n<p class=\"p1\">Die gerichtliche Erwachsenenvertretung ersetzt die bisherige Sachwalterschaft. Sie soll jedoch nur das letzte Mittel sein, wenn die oben genannten Vertretungsm\u00f6glichkeiten nicht bestehen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","acf":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff\/1482"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/rechtsbegriff"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1482"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}