{"id":1459,"date":"2019-09-18T13:55:54","date_gmt":"2019-09-18T11:55:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/?post_type=rechtsbegriff&#038;p=1459"},"modified":"2019-09-18T13:55:54","modified_gmt":"2019-09-18T11:55:54","slug":"fruchtgenuss","status":"publish","type":"rechtsbegriff","link":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/rechtsbegriff\/fruchtgenuss\/","title":{"rendered":"Fruchtgenuss"},"content":{"rendered":"<p><strong>Eltern \u00fcbergeben oft ihre Eigentumswohnung an ihre Kinder, behalten sich jedoch gleichzeitig das Fruchtgenussrecht vor. Was bedeutet das?<\/strong><\/p>\n<p>Der Fruchtgenuss ist das Recht, einen Gegenstand, der jemand anderem geh\u00f6rt, selbst ohne Einschr\u00e4nkung zu ben\u00fctzen. Das Fruchtgenussrecht an einer Wohnung bedeutet das Recht, diese Wohnung entweder selbst zu ben\u00fctzen oder sie zu vermieten. Als Fruchtnie\u00dfer ist man verpflichtet, das Fruchtgenussobjekt auf eigene Kosten instand zu halten. Daf\u00fcr erh\u00e4lt man alle Ertr\u00e4gnisse aus dem Fruchtgenussobjekt.<\/p>\n<p>Zu beachten ist, dass die vom Fruchtnie\u00dfer abgeschlossenen Mietvertr\u00e4ge mit seinem Ableben nicht erl\u00f6schen und den neuen Eigent\u00fcmer (\u00dcbernehmer) somit weiter binden. Es wird daher empfohlen, hierf\u00fcr einschr\u00e4nkende Vereinbarungen zwischen dem \u00dcber- geber und dem \u00dcbernehmer zu treffen, wie zum Beispiel, dass der Fruchtnie\u00dfer keine Mietvertr\u00e4ge auf unbestimmte Zeit, sondern nur mit begrenzter Dauer abschlie\u00dfen darf. Bei \u00dcbergabe eines bereits vermieteten Objektes wird sich der \u00dcbergeber das Fruchtge- nussrecht vorbehalten, wenn ihm die Mieteinnahmen weiter zustehen sollen.<\/p>\n<p>Bei der Einr\u00e4umung des Fruchtgenussrechtes ergeben sich hierbei steuerliche Auswir- kungen im Bereich der Einkommens-, Umsatz- und Grunderwerbsteuer. Daher bedarf eine solche Vereinbarung einer vorherigen umfassenden Besprechung, um bereits im Vorfeld f\u00fcr beide Vertragspartner das bestm\u00f6gliche Ergebnis zu erzielen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Tipp:<\/em><br \/>\n<em>Das Fruchtgenussrecht bei Immobilien soll auch im Grundbuch eingetragen werden.<\/em><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","class_list":["post-1459","rechtsbegriff","type-rechtsbegriff","status-publish","hentry","post-wrapper"],"acf":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff\/1459","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/rechtsbegriff"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1459"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}