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Vorsorgevollmacht

eine ältere dame erfährt, dass sie die alzheimer-krankheit hat. sie ist sehr besorgt darüber, dass sie vielleicht bald keine entscheidungen mehr treffen kann. welche möglichkeiten hat die dame, dass im falle einer verschlechterung des zustandes in ihrem sinne gehandelt wird?

Seit 1. Juli 2007 gibt es die im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Vorsorgevollmacht. Mit dieser Vollmacht hat jeder die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn er die Entscheidungsfähigkeit und somit die Handlungs- und Geschäftsfähigkeit verliert. Damit soll einer allfälligen späteren gerichtlichen Erwachsenenvertretung vorgebeugt werden. In der Praxis ist die Vorsorgevollmacht bereits relativ beliebt. In der Regel werden nahe Familienangehörige, zum Beispiel Kinder, mit dieser Vollmacht ausgestattet. Die Abfassung einer Vorsorgevollmacht unterliegt bestimmten Formerfordernissen. Die Anwendungsbereiche der Vorsorgevollmacht betreffen einerseits die Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten (insbesondere bei Bankgeschäften, aber auch bei der Immobilienverwaltung), andererseits die Vertretung im Spital gegenüber Ärzten, insbesondere bei Behandlungen und Operationen, aber auch bei der Unterbringung in einem Pflegeheim und nicht zuletzt im Alltag bei Behörden, Gerichten und dergleichen. Zum Nachweis der Gültigkeit der Vorsorgevollmacht wird diese im Zentralen Vertretungsverzeichnis der Österreichischen Notariatskammer registriert, wobei ein allfälliger Widerruf dieser Vollmacht hier ebenfalls registriert wird.