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Überschuldete Erbschaft

ein junger mann verstirbt bei einem autounfall mit jenem auto, das er sich einen monat vorher auf kredit gekauft hat. im verlassenschaftsverfahren wird festgestellt, dass der junge mann hohe schulden hinterlässt. müssen die erben die erbschaft annehmen?

Der Erbe setzt in rechtlicher Hinsicht die Person des Erblassers fort, das heißt, er tritt in dessen vererbbare Rechte und Pflichten ein. Man wird aber nicht „automatisch“ Erbe. Das Gesetz verlangt eine förmliche Entscheidung des Erben im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens, ob er die Erbschaft überhaupt annehmen will oder nicht.

Die Aufklärung über die Rechtsfolgen dieser Erklärung ist besonders wichtig. Der Notar informiert den Erben, dass eine unbedingte Erbantrittserklärung nur dann in Frage kommt, wenn kein Zweifel darüber besteht, dass durch das vorhandene Verlassenschaftsvermögen auch alle Schulden und etwaige Vermächtnisanordnungen des Erblassers gedeckt sind. Wenn der Erbe nun diese unbedingte Erbantrittserklärung abgibt, haftet er für alle Verbindlichkeiten des Erblassers persönlich, also auch mit seinem gesamten eigenen Vermögen in unbeschränkter Höhe. Gibt der Erbe allerdings eine bedingte Erbantrittserklärung ab, so haftet er nur für Schulden in Höhe der übernommenen Aktiva. In diesem Fall wird die Verlassenschaft inventarisiert und geschätzt. Alle Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche binnen einer Frist geltend zu machen.

Wird keine Erbantrittserklärung abgegeben und reicht die Verlassenschaft nicht für alle Gläubiger aus, wird die Verlassenschaft nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen verteilt und werden die Gläubiger quotenmäßig befriedigt.