Jedes Verlassenschaftsverfahren beginnt mit der Todesfallaufnahme. Dabei erhebt der Notar als Gerichtsabgeordneter alle näheren Umstände, die für das Verlassenschaftsverfahren notwendig sind. Zu diesem Zweck werden die nächsten Verwandten vom Notar zu einem Gespräch eingeladen. Bei diesem Gespräch werden insbesondere die genauen Daten der nächsten Verwandten festgestellt; es werden aber auch alle Urkunden über letztwillige Anordnungen aufgenommen. Nicht zuletzt wird auch das Vermögen des Verstorbenen festgestellt.