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Privatstiftung

Der Unternehmer Herr F. hat sein ganzes Leben lang gearbeitet und möchte sein beachtliches Vermögen nun für die Zukunft und für seine Familie absichern. Den normalen Weg der Erbfolge möchte er nicht abwarten. Welche Alternative hat er?

Durch das Privatstiftungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, eigennützige Stiftungen, insbesondere Familienstiftungen, zu errichten, in denen der Stifter in erster Linie sich selbst, seine eigene Familie oder sonstige Personen, zu denen er ein Naheverhältnis hat, begünstigt. Das gewidmete Vermögen wird vom Stifter losgelöst und auf die Privatstiftung übertragen. Die Privatstiftung hat keine Eigentümer, Teilhaber oder Mitglieder – sie ist eine eigentümerlose Vermögensmasse, die vom rechtlichen Schicksal des Stifters und seiner Rechtsnachfolger losgelöst ist. Für den Stifter bedeutet das, dass er sein Vermögen tatsächlich verschenkt und grundsätzlich keinen unmittelbaren Zugang mehr hat.

Die Errichtung einer Privatstiftung kann auch zur Regelung der Unternehmensnachfolge dienen, falls sich z. B. die Kinder nicht für das Unternehmen eignen.