Heritage

Pflichtteilsregelung zu Lebzeiten

viele eltern haben den wunsch, bereits zu lebzeiten das erbe mit ihren kindern zu regeln. welche lösung kann hier geboten werden?

Die Lösung besteht darin, dass den Kindern bereits zu Lebzeiten ein Vermögenswert angeboten wird, der sich an den Pflichtteil der Kinder annähert. Dieser Vermögenswert kann Bargeld, Wertpapiere, eine Immobilie oder Sonstiges sein. Bei Erhalt der Zuwendung würden diese Kinder jeweils einen Pflichtteilsverzicht erklären.

Für das Kind hat diese Regelung den Vorteil, dass bereits frühzeitig – in der Regel um viele Jahre früher als bei Ableben – Vermögen von den Eltern zugewendet wird. Gerade in der Jugend ist der Bedarf an finanzieller Unterstützung durch die Eltern besonders groß. Die Frage, wieviel zur Abgeltung des Pflichtteiles zugewendet werden soll, ist nicht immer einfach zu lösen und bedarf eines ausgleichenden Gespräches zwischen den Beteiligten. In gewisser Hinsicht ist es ein Glücksgesch.ft sowohl für die Eltern als auch für das Kind und setzt auch ein gewisses Vertrauen untereinander voraus. Damit solche Verträge gültig sind, bedürfen diese eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolles. Beim Notariatsakt ist es Aufgabe des Notars, alle Beteiligten über den Inhalt und die Rechtsfolgen des Vertrages genau zu belehren. Letztendlich bieten solche Verträge, wenn sie unterschrieben sind, jedoch einen Beitrag zum Erhalt des Familienfriedens. Die Eltern haben nach Abschluss des Pflichtteilsverzichtsvertrages mit ihren Kindern die Möglichkeit, über das restliche Vermögen per Testament aber auch zu Lebzeiten mit Schenkung frei zu verfügen.