Real Estate

Grunderwerbsteuer

Ein junges Ehepaar will sich eine Eigentumswohnung kaufen. Fallen beim Kauf zusätzliche Steuern an?

Grundsätzlich fällt bei jeder Übertragung von Immobilien die Grunderwerbsteuer als Übertragungssteuer einmalig an, unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf oder eine Schenkung handelt.

Bei einem entgeltlichen Erwerb beträgt die Steuer 3,5 % vom Wert der Gegenleistung (z. B. Kaufpreis). Bei einem unentgeltlichen Erwerb sowie bei jedem Erwerb durch nahe Angehörige und sonstige im Gesetz Begünstigte ist ein Stufentarif anzuwenden.

Die Steuer beträgt

  • für die ersten € 250.000,– 0,5 %
  • für die nächsten € 150.000,– 2 %
  • und darüber hinaus 3,5 % des Grundstückswertes.

Der Grundstückswert ist entweder auf Basis des vom Finanzamt ermittelten Bodenwertes und des Gebäudewertes zu berechnen oder mittels eines geeigneten Immobilienpreisspiegels zu ermitteln. Es besteht die Möglichkeit, durch ein Sachverständigengutachten einen geringeren Wert nachzuweisen. In den meisten Fällen der Liegenschaftsübertragung kann die Steuer vom Notar selbst berechnet und direkt an das Finanzamt abgeführt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Eintragung im Grundbuch rascher erfolgen kann.