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Erbvertrag

ein ehepaar möchte eine regelung treffen für den fall, dass einer der ehegatten verstirbt. welche möglichkeiten gibt es dafür?

Durch einen Erbvertrag haben Ehegatten die Möglichkeit, sich wechselseitig als Erben einzusetzen.

Allfällige Nachkommen werden dadurch auf den Pflichtteil beschränkt. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag im Nachhinein nur mit Zustimmung beider Ehegatten abgeändert werden.

Zur Gültigkeit eines solchen Vertrages bedarf es eines Notariatsaktes und der Anwesenheit von zwei Zeugen.

Ein Erbvertrag kann nur mit Zustimmung beider Ehegatten geändert werden.