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Ehevertrag

Ein äußerst Vermögender Mann heiratet eine Frau aus eher bescheidenen Verhältnissen. Seine Freunde raten ihm zu einem Ehevertrag. Wozu dient ein Ehevertrag?

Unter Eheverträgen werden landläufig Vermögensregelungen für die Dauer der Ehe (Ehegütervertr.ge) oder für den Fall der Scheidung der Ehe (Vorwegvereinbarung) verstanden. Bei einer Scheidung ist oft nicht mehr feststellbar, welches Vermögen erst während der Ehe erstanden oder angespart wurde. Um einen Streit über die Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden, kann der Abschluss eines Ehevertrages zweckmäßig sein. Diese Regelungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit teilweise der Form eines Notariatsaktes. Selbst wenn eine Vorwegvereinbarung formgültig geschlossen wird, unterliegt diese einer richterlichen Kontrolle. Wichtig ist dabei die Tatsache, dass die bloße Eheschließung selbst an den Vermögensverhältnissen beider Ehegatten nichts ändert – also die Ehe nicht automatisch zu einer Aufteilung des bisherigen Vermögens auf beide Ehegatten führt. Beim Inhalt der Eheverträge wird unterschieden zwischen ehelichen Ersparnissen, ehelichem Gebrauchsvermögen, Hausrat und Ehewohnung. Dabei hat der Gesetzgeber gewisse Schranken bei der Aufteilung des Vermögens gesetzt.

 

Von der Aufteilung ausgenommen sind etwa Sachen, die

  • von der Ehegattin/dem Ehegatten in die Ehe eingebracht, von Todes wegen erworben oder ihr/ihm von Dritten geschenkt wurden,
  • dem persönlichen Gebrauch der Ehegattin/des Ehegatten allein (z. B. Schmuck) dienen,
  • der Ausübung eines Berufes (z. B. Bücher, PC, Werkzeug) dienen,
  • zu einem Unternehmen gehören bzw. Unternehmen als solche sowie Unternehmensanteile (außer bloße Wertanlagen).

 

Eheverträge sollten von Zeit zu Zeit auf die aktuellen Lebensumstände (Änderungen in der Berufstätigkeit, bei den Einkünften, etc.) angepasst werden.