Ein Testamentsregister ist ein Verzeichnis, in dem registriert ist, wer wann und wo eine letztwillige Anordnung errichtet hat. In dem von der Österreichischen Notariatskammer geführten Österreichischen Zentralen Testamentsregister ist ersichtlich, wo sich das Original des Testaments befindet, das heißt, wo es hinterlegt ist. Der Inhalt des Testamentes selbst ist aus dem Register nicht ersichtlich. Auskunft an Dritte, wer in diesem Testamentsregister eingetragen ist, wird nur dann erteilt, wenn diejenige Person verstorben ist. Darüber hinaus wird die Auskunft nur jenem Notar erteilt, der mit der Verlassenschaftsabhandlung betraut ist. Absolute Vertraulichkeit ist damit gesichert.