{"id":1503,"date":"2019-09-18T18:19:41","date_gmt":"2019-09-18T16:19:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/?post_type=rechtsbegriff&#038;p=1503"},"modified":"2019-09-18T18:19:41","modified_gmt":"2019-09-18T16:19:41","slug":"testamentszeuge","status":"publish","type":"rechtsbegriff","link":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/rechtsbegriff\/testamentszeuge\/","title":{"rendered":"Testamentszeuge"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\">Testamentszeugen sind nur dann notwendig, wenn ein Testament nicht eigenh\u00e4ndig geschrieben wird. Unter eigenh\u00e4ndig versteht man das Schreiben mit der Hand, nicht das Tippen auf einem Computer oder einer Schreibmaschine. Bei nicht eigenh\u00e4ndigen Testamenten sind zu deren Gu\u0308ltigkeit drei Zeugen (ausgenommen Nottestament) notwendig, welche gleichzeitig anwesend sein mu\u0308ssen. Den Inhalt des Testamentes mu\u0308ssen die Zeugen nicht kennen.<\/p>\n<p class=\"p1\">Wichtig ist jedoch, dass die Zeugen auf dem Testament selbst unterschreiben und dabei einen Hinweis auf ihre Zeugenschaft setzen. Testamentszeugen mu\u0308ssen mindestens 18 Jahre alt sein und die Sprache desjenigen, der das Testament errichtet, verstehen. Zus\u00e4tzlich ist es notwendig, dass sie mit den im Testament bedachten Personen in keinem Naheverh\u00e4ltnis stehen. Das hei\u00dft, sie du\u0308rfen insbesondere weder Gatte, Eltern, Kinder, Geschwister noch in diesem Grad verschw\u00e4gerte Personen, Lebensgef\u00e4hrte oder Vertreter sein.<\/p>\n<p><strong>Achtung!<br \/>\n<\/strong>Die Unterschrift der Testamentszeugen muss am Ende des Testamentes erfolgen \u2013 und zwar unbedingt mit einem auf die Zeugeneigenschaft hinweisenden Zusatz, der auch eigenh\u00e4ndig beigefu\u0308gt werden muss. Auch ein vor einem Notar errichtetes Testament ist ein fremdh\u00e4ndiges Testament und braucht daher Testamentszeugen. Als Zeugen fungieren dann der Notar und dessen Kanzleiangestellte. Die Identit\u00e4t der Zeugen muss aus der Urkunde hervorgehen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","class_list":["post-1503","rechtsbegriff","type-rechtsbegriff","status-publish","hentry","post-wrapper"],"acf":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff\/1503","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/rechtsbegriff"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1503"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}