{"id":1502,"date":"2019-09-18T18:17:52","date_gmt":"2019-09-18T16:17:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/?post_type=rechtsbegriff&#038;p=1502"},"modified":"2019-09-18T18:17:52","modified_gmt":"2019-09-18T16:17:52","slug":"testament","status":"publish","type":"rechtsbegriff","link":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/rechtsbegriff\/testament\/","title":{"rendered":"Testament"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\">Ein Testament ist eine schriftliche Erkl\u00e4rung einer Person, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Verm\u00f6gen zur G\u00e4nze oder nur teilweise u\u0308bertragen werden soll. Diese Erkl\u00e4rung ist jederzeit widerruflich. Die Erben sind immer mit einer Quote (z. B. zur G\u00e4nze oder zu einem bestimmten Anteil) am Erbe beteiligt.<\/p>\n<p class=\"p1\">Ein Testament kann sowohl eigenh\u00e4ndig als auch fremdh\u00e4ndig errichtet werden. Um die strengen Formvorschriften zu erfu\u0308llen, muss das eigenh\u00e4ndige Testament mit seinem gesamten Text vom Testamentserrichter selbst von Hand geschrieben und unterzeichnet werden. Wird der Text des Testaments nicht vom Testamentserrichter selbst, sondern von jemand anderem oder z. B. per Computer geschrieben, so sind Zeugen notwendig. Es bedarf dreier Personen, die mit den Erben in keinem nahen Verwandtschaftsverh\u00e4ltnis stehen und die diese letztwillige Anordnung jeweils mit einem Zusatz, der auf ihre Eigenschaft als Zeugen hinweist, unterschreiben. Auch die Identit\u00e4t der Zeugen muss aus der Urkunde hervorgehen. Der Verfu\u0308gende muss das Testament eigenh\u00e4ndig unterschreiben und mit einem eigenh\u00e4ndig geschriebenen Zusatz versehen, dass die Urkunde seinen letzten Willen enth\u00e4lt. Ein mu\u0308ndliches Testament ist nur in bestimmten Gefahrensituationen unter Beiziehung von zwei Zeugen gu\u0308ltig. Daru\u0308ber hinaus hat ein solches mu\u0308ndliches Testament nur drei Monate Gu\u0308ltigkeit. Im Gegensatz zum Testament vermacht der Erblasser beim Verm\u00e4chtnis (auch Legat genannt) eine bestimmte Sache (z. B. ein Sparbuch) mittels letztwilliger Verfu\u0308gung.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","acf":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff\/1502"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/rechtsbegriff"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1502"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}