{"id":1500,"date":"2019-09-18T18:14:16","date_gmt":"2019-09-18T16:14:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/?post_type=rechtsbegriff&#038;p=1500"},"modified":"2019-09-18T18:14:16","modified_gmt":"2019-09-18T16:14:16","slug":"pflichtteilsregelung-zu-lebzeiten","status":"publish","type":"rechtsbegriff","link":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/rechtsbegriff\/pflichtteilsregelung-zu-lebzeiten\/","title":{"rendered":"Pflichtteilsregelung zu Lebzeiten"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\">Die L\u00f6sung besteht darin, dass den Kindern bereits zu Lebzeiten ein Verm\u00f6genswert angeboten wird, der sich an den Pflichtteil der Kinder ann\u00e4hert. Dieser Verm\u00f6genswert kann Bargeld, Wertpapiere, eine Immobilie oder Sonstiges sein. Bei Erhalt der Zuwendung wu\u0308rden diese Kinder jeweils einen Pflichtteilsverzicht erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p class=\"p1\">Fu\u0308r das Kind hat diese Regelung den Vorteil, dass bereits fru\u0308hzeitig \u2013 in der Regel um viele Jahre fru\u0308her als bei Ableben \u2013 Verm\u00f6gen von den Eltern zugewendet wird. Gerade in der Jugend ist der Bedarf an finanzieller Unterstu\u0308tzung durch die Eltern besonders gro\u00df. Die Frage, wieviel zur Abgeltung des Pflichtteiles zugewendet werden soll, ist nicht immer einfach zu l\u00f6sen und bedarf eines ausgleichenden Gespr\u00e4ches zwischen den Beteiligten. In gewisser Hinsicht ist es ein Glu\u0308cksgesch.ft sowohl fu\u0308r die Eltern als auch fu\u0308r das Kind und setzt auch ein gewisses Vertrauen untereinander voraus. Damit solche Vertr\u00e4ge gu\u0308ltig sind, bedu\u0308rfen diese eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolles. Beim Notariatsakt ist es Aufgabe des Notars, alle Beteiligten u\u0308ber den Inhalt und die Rechtsfolgen des Vertrages genau zu belehren. Letztendlich bieten solche Vertr\u00e4ge, wenn sie unterschrieben sind, jedoch einen Beitrag zum Erhalt des Familienfriedens. Die Eltern haben nach Abschluss des Pflichtteilsverzichtsvertrages mit ihren Kindern die M\u00f6glichkeit, u\u0308ber das restliche Verm\u00f6gen per Testament aber auch zu Lebzeiten mit Schenkung frei zu verfu\u0308gen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","class_list":["post-1500","rechtsbegriff","type-rechtsbegriff","status-publish","hentry","post-wrapper"],"acf":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff\/1500","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/rechtsbegriff"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1500"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}