{"id":1492,"date":"2019-09-18T17:57:59","date_gmt":"2019-09-18T15:57:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/?post_type=rechtsbegriff&#038;p=1492"},"modified":"2019-09-18T17:57:59","modified_gmt":"2019-09-18T15:57:59","slug":"ehegattenerbrecht","status":"publish","type":"rechtsbegriff","link":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/rechtsbegriff\/ehegattenerbrecht\/","title":{"rendered":"Ehegattenerbrecht"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\">Der Ehegatte hat im Erbrecht insofern eine Sonderstellung, als er kein Blutsverwandter ist, wie Kinder und Eltern. Wenn kein Testament vorhanden ist, richtet sich die gesetzliche Erbfolge des Ehegatten danach, wer die n\u00e4chsten Verwandten des Verstorbenen sind. Hat der Verstorbene noch Kinder, dann betr\u00e4gt die Erbquote des Ehegatten ein Drittel des Nachlassverm\u00f6gens. Sind keine Kinder vorhanden, jedoch Eltern, die den Verstorbenen u\u0308berlebt haben, dann betr\u00e4gt die Erbquote des Ehegatten zwei Drittel des Nachlassverm\u00f6gens. Sind auch keine Eltern des Verstorbenen vorhanden, erh\u00e4lt der Ehegatte den gesamten Nachlass.<\/p>\n<p class=\"p1\">Daru\u0308ber hinaus hat der Ehegatte neben der gesetzlichen Quote zus\u00e4tzlich noch Anspruch auf das gesetzliche Vorausverm\u00e4chtnis. Dieses umfasst neben der Erbquote das Recht, in der Ehewohnung weiter zu wohnen; weiters das Recht auf Erhalt der zum ehelichen Haushalt geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nde, soweit sie zu dessen Fortfu\u0308hrung entsprechend den bisherigen Lebensverh\u00e4ltnissen erforderlich sind. Dazu geh\u00f6rt unter Umst\u00e4nden auch das gemeinsame Auto der Ehegatten. Auch wenn der Ehegatte im Testament nicht beru\u0308cksichtigt ist, hat er dennoch Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil.<\/p>\n<p class=\"p1\">Wie dem Ehegatten stehen diese Rechte auch dem eingetragenen Partner zu.<\/p>\n<p><strong>Achtung!<br \/>\n<\/strong>Hinterl\u00e4sst der Verstorbene keine Nachkommen, jedoch Eltern, und m\u00f6chte, dass seine Ehegattin alleine erbt, muss er ein entsprechendes Testament errichten.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","acf":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff\/1492"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/rechtsbegriff"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1492"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}