{"id":1490,"date":"2019-09-18T17:47:18","date_gmt":"2019-09-18T15:47:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/?post_type=rechtsbegriff&#038;p=1490"},"modified":"2019-09-18T17:47:18","modified_gmt":"2019-09-18T15:47:18","slug":"belastungs-und-veraeusserungsverbot","status":"publish","type":"rechtsbegriff","link":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/rechtsbegriff\/belastungs-und-veraeusserungsverbot\/","title":{"rendered":"Belastungs- und Ver\u00e4u\u00dferungsverbot"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\">Das Belastungs- und Ver\u00e4u\u00dferungsverbot besteht in der Verpflichtung, eine Liegenschaft ohne Zustimmung eines anderen weder zu belasten noch zu ver\u00e4u\u00dfern. Grunds\u00e4tzlich kann man eine solche Verpflichtung jeder beliebigen Person gegenu\u0308ber eingehen. Wirklich Sinn ergibt das Belastungs- und Ver\u00e4u\u00dferungsverbot allerdings erst dann, wenn es im Grundbuch eingetragen und damit auch gegenu\u0308ber jedem Au\u00dfenstehenden wirksam wird. Und da setzt das Allgemeine Bu\u0308rgerliche Gesetzbuch Schranken.<\/p>\n<p class=\"p1\">Verbu\u0308cherungsf\u00e4hig ist ein vertragliches Belastungs- und Ver\u00e4u\u00dferungsverbot nur dann, wenn es zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern, Eltern und Kindern, Wahl- oder Pflegekindern oder deren Ehegatten oder eingetragenen Partnern vereinbart wird. Die Eintragung im Grundbuch ist fu\u0308r die Wirksamkeit gegenu\u0308ber Dritten unbedingt erforderlich.<\/p>\n<p class=\"p1\">In der Wirkung haben Belastungs- und Ver\u00e4u\u00dferungsverbote zwei Seiten. Die weniger angenehme fu\u0308r den Verpflichteten ist vielleicht die Tatsache, dass er fu\u0308r jede Art der Belastung und Ver\u00e4u\u00dferung die (verbu\u0308cherungsf\u00e4hige, das hei\u00dft beglaubigt unterfertigte) schriftliche Zustimmung des oder der Berechtigten ben\u00f6tigt. Die \u201eangenehme\u201c, weil auch dem Verpflichteten Sicherheit bietende, Seite liegt darin, dass \u2013 solange das Verbot besteht und im Grundbuch eingetragen ist \u2013 sehr schwer exekutive Pfandrechte bei der betroffenen Liegenschaft in das Grundbuch kommen k\u00f6nnen. Belastungsund Ver\u00e4u\u00dferungsverbote wirken auf Lebensdauer des Berechtigten und des Verpflichteten. Wenn also einer dieser beiden verstirbt, erlischt das Verbot und ist aufgrund von Gegenstandslosigkeit im Grundbuch zu l\u00f6schen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","class_list":["post-1490","rechtsbegriff","type-rechtsbegriff","status-publish","hentry","post-wrapper"],"acf":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff\/1490","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/rechtsbegriff"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1490"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}