{"id":1480,"date":"2019-09-18T16:20:44","date_gmt":"2019-09-18T14:20:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/?post_type=rechtsbegriff&#038;p=1480"},"modified":"2019-09-18T16:20:44","modified_gmt":"2019-09-18T14:20:44","slug":"adoption","status":"publish","type":"rechtsbegriff","link":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/rechtsbegriff\/adoption\/","title":{"rendered":"Adoption"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\"><strong>Eine Frau hat ein uneheliches Kind aus einer fru\u0308heren Beziehung und keinen Kontakt mehr zum Vater des Kindes. Ihr zuku\u0308nftiger Ehemann fu\u0308hlt sich diesem Kind verbunden, als w\u00e4re es sein Eigenes, und m\u00f6chte daher die Vaterrolle mit allen Pflichten u\u0308bernehmen. Was kann er tun?<\/strong><\/p>\n<p class=\"p1\">Unter Adoption \u2013 auch Annahme an Kindes statt genannt \u2013 versteht man einen schriftlichen Vertrag zwischen mindestens zwei Personen, wonach eine Wahlkindschaft begru\u0308ndet wird. Dabei mu\u0308ssen Wahlvater und Wahlmutter \u00e4lter als das Wahlkind sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Der Vertrag bedarf der Bewilligung durch das Bezirksgericht.<\/p>\n<p class=\"p1\">Voraussetzung fu\u0308r die Genehmigung ist ein entsprechendes Verh\u00e4ltnis zwischen Eltern und Kindern, insbesondere das Vorliegen einer h\u00e4uslichen Gemeinschaft oder einer \u00e4hnlichen Situation. Sollen minderj\u00e4hrige Kinder adoptiert werden, bedarf dies der Zustimmung der leiblichen Eltern. Weiters bedu\u0308rfen Adoptionen der Zustimmung der jeweiligen Ehegatten des Wahlkindes und des Wahlelternteiles.<\/p>\n<p class=\"p1\">Durch die Adoption entsteht eine rechtliche Beziehung zwischen der Person, die annimmt, sowie deren Nachkommen einerseits, und dem Wahlkind und dessen minderj\u00e4hrigen Nachkommen andererseits, als ob eine eheliche Abstammung vorliegen wu\u0308rde. Gewisse Rechte und Verpflichtungen der leiblichen Eltern bleiben jedoch aufrecht, wie Unterhaltsverpflichtung, Anspruch auf Ausstattung, aber auch Teilbereiche des Erbrechts.<\/p>\n<p class=\"p1\">Wenn ausl\u00e4ndische Staatsbu\u0308rger adoptiert werden sollen, muss auch im Hinblick auf das jeweilige Recht des Heimatlandes des Wahlkindes u\u0308berpru\u0308ft werden, ob diese Adoption zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p class=\"p1\">Ein adoptiertes Kind hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Kind aus ehelicher Abstammung.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","class_list":["post-1480","rechtsbegriff","type-rechtsbegriff","status-publish","hentry","post-wrapper"],"acf":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff\/1480","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/rechtsbegriff"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1480"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}