{"id":1475,"date":"2019-09-18T15:41:06","date_gmt":"2019-09-18T13:41:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/?post_type=rechtsbegriff&#038;p=1475"},"modified":"2019-09-18T15:41:06","modified_gmt":"2019-09-18T13:41:06","slug":"wohnungsgebrauchsrecht","status":"publish","type":"rechtsbegriff","link":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/rechtsbegriff\/wohnungsgebrauchsrecht\/","title":{"rendered":"Wohnungsgebrauchsrecht"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\"><strong>\u00c4ltere Personen u\u0308bergeben gerne ihre Eigentumswohnung an ihre Kinder. Welche Regelung kann getroffen werden, damit sie sicher sein k\u00f6nnen, dass sie in dieser Wohnung weiter wohnen du\u0308rfen?<\/strong><\/p>\n<p class=\"p1\">Die u\u0308bliche Frage des \u00dcbergebers eines Hauses oder einer Wohnung lautet: \u201eSoll ich fu\u0308r mich und meine Ehegattin ein Wohnungsgebrauchs- oder Fruchtgenussrecht vorbehalten?\u201c<\/p>\n<p class=\"p1\">Die Beantwortung dieser Frage h\u00e4ngt von den Lebensumst\u00e4nden der Beteiligten ab. Sofern das betreffende Objekt weiterhin der Wohnungsversorgung des \u00dcbergebers und dessen Ehegattin dienen soll, wird in erster Linie ein Wohnungsgebrauchsrecht zu vereinbaren sein. Den Eltern als \u00dcbergebern bleibt das Recht erhalten, im Haus oder in der u\u0308bergebenen Wohnung weiterhin zu verbleiben. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich jedenfalls, genau festzuhalten, auf welche R\u00e4umlichkeiten sich das Wohnungsgebrauchsrecht bezieht und ob die Mitbenutzung von Freifl\u00e4chen, Dachboden oder Keller erlaubt ist. Au\u00dferdem wird festgehalten, wer die Betriebs- und Erhaltungskosten u\u0308bernimmt. Das Wohnungsgebrauchsrecht kann im Grundbuch eingetragen werden und entfaltet dann sogenannte dingliche Wirkung. Dies bedeutet, dass selbst fu\u0308r den Fall, dass die Liegenschaft verkauft wird, das Wohnungsgebrauchsrecht weiter bestehen bleibt. Das Wohnungsgebrauchsrecht ist ein pers\u00f6nlicher Anspruch, der nicht u\u0308bertragbar ist. Das bedeutet, dass nur der Berechtigte selbst bzw. mit in seinem Familienverband lebende Personen die Wohnung nutzen du\u0308rfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Achtung!<br \/>\n<\/strong>Mit dem Wohnungsgebrauchsrecht ist man nicht zur Vermietung berechtigt. Ist dies beabsichtigt, w\u00e4re die Vereinbarung eines Fruchtgenussrechtes erforderlich.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","acf":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff\/1475"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/rechtsbegriff"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/rechtsbegriff"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.notariat-linz.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1475"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}