Erbe

Erbverzicht

kinder aus unehelichen beziehungen sind (im erbfall) nicht immer willkommen – insbesondere dann, wenn einer späteren ehe mit einem anderen partner eheliche kinder entstammen. wie kann mit den unehelichen kindern bereits zu lebzeiten eine regelung getroffen werden, um die ehelichen kinder abzusichern?

Unter Erbverzicht versteht man eine Erklärung zu Lebzeiten, im Voraus auf ein zukünftiges Erbrecht zu verzichten. Es handelt sich dabei um einen schriftlichen Vertrag. Zur Gültigkeit des Vertrages ist erforderlich, dass dieser als Notariatsakt oder gerichtliches Protokoll errichtet wird.

Ein Erbverzicht wird in der Praxis häufig zwischen Vätern einerseits und Kindern aus früheren Beziehungen andererseits abgeschlossen. Dieser Verzicht ist endgültig und gilt im Zweifel auch für die Nachkommen. In der Regel ist der Erbverzicht mit einer finanziellen Abfindung verbunden.

Achtung!
Ein Erbverzicht kann natürlich auch zwischen Eltern und Kindern aus früheren Ehen oder ehelichen Kindern abgeschlossen werden.