Erbe

Erbantrittserklärung

eine frau erfährt, dass ihr leiblicher vater, zu dem sie nie kontakt hatte, gestorben ist und sie die einzige erbin ist. da die frau ihren vater nicht kannte, ist sie unsicher, was sie erwartet. wie kann sie sich absichern?

Die Erbantrittserklärung ist die förmliche Erklärung im Verlassenschaftsverfahren, das Erbe anzunehmen. Bei dieser Erklärung ist auch anzugeben, worauf sich der Erbantritt stützt.

Dabei gibt es drei Möglichkeiten:
Erbe kann man sein aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, aufgrund einer letztwilligen Anordnung oder aufgrund eines Erbvertrages. Als Erbe, der die Erbantrittserklärung abgeben will, hat man die Auswahl zwischen zwei verschiedenen Arten der Erbantrittserklärung: zwischen unbedingter und bedingter Erbantrittserklärung. Bei der unbedingten Erbantrittserklärung übernimmt der Erbe den gesamten Nachlass mit allen Vermögenswerten, aber auch mit allen Schulden in unbeschränkter Höhe. Die bedingte Erbantrittserklärung hat den Vorteil, dass der Erbe ebenfalls das gesamte Nachlassvermögen erhält, er jedoch für die Schulden nur insofern eine Haftung übernimmt, als die Höhe des Nachlasses dafür ausreicht. Dies ist für den Erben die weniger riskante Lösung, ist aber unter Umständen mit höheren Kosten und auch längerer Dauer verbunden.

Achtung!
Die Abgabe der unbedingten Erbantrittserklärung ist wegen der drohenden Schuldenhaftung riskant. Sie ist nur zu empfehlen, wenn man die Lebensgewohnheiten und Vermögensverhältnisse des Verstorbenen genau kannte und sicher sein kann, dass später keine versteckten Schulden auftauchen.